Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann es Pflicht ist, welches System passt und was die KfW-EE-Klasse damit zu tun hat
- Kais Hassan Bashariar
- 6. Juli
- 6 Min. Lesezeit
Moderne Fenster schließen nahezu luftdicht. Was energetisch gewollt ist, kehrt sich bauphysikalisch schnell um: Ohne geplanten Luftwechsel bleibt die Feuchte aus Duschen, Kochen und Atemluft im Raum und schlägt sich an der kältesten Stelle nieder. Schimmel an Fensterlaibungen und Raumecken ist im Rhein-Main-Gebiet eine der häufigsten Ursachen für Bauschäden und Mietstreit nach einer Sanierung.
Genau hier setzt das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an. Es klärt, ob die freie Lüftung über Fenster und Undichtigkeiten ausreicht oder ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind, und ist bei Neubau und vielen Sanierungen inzwischen Pflicht. Dieser Leitfaden erklärt, wann Sie ein Lüftungskonzept brauchen, welche Systeme infrage kommen und warum die Wahl der Lüftungsanlage über die KfW-EE-Klasse mitentscheiden kann.
Was ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 prüft rechnerisch, ob eine Wohnung ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Es ermittelt, ob die freie Lüftung über Fenster und Gebäudeundichtheiten den nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel sichert, oder ob eine lüftungstechnische Anlage erforderlich ist. Maßgeblich ist die Ausgabe DIN 1946-6:2019-12.
Die Norm gilt für Wohnungen und ähnlich genutzte Räume und deckt sowohl die freie als auch die ventilatorgestützte Lüftung ab. Verantwortlich für die Erstellung ist der Bauherr; erstellen darf das Konzept ein Fachplaner, Architekt, Energieberater oder der Fensterbauer. Ziel ist ein Luftwechsel, der Feuchteschutz und Hygiene sichert, ohne dass der Nutzer aktiv ans Fenster muss.
Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
Ein Lüftungskonzept ist bei jedem Neubau erforderlich. Bei einer Sanierung wird es Pflicht, sobald im Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder beim Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Im Mehrfamilienhaus zählt dabei die einzelne Nutzungseinheit.
Der Grund: Nach solchen Maßnahmen sinkt die Infiltration stark, der bisher unfreiwillige Luftwechsel über Ritzen und alte Fenster entfällt. Wichtig ist, dass die Pflicht unabhängig davon besteht, ob am Ende eine Anlage eingebaut wird. Häufig ergibt das Konzept, dass die freie Lüftung genügt. Fehlt das Konzept und tritt später ein Feuchteschaden auf, geraten Planer und ausführende Betriebe schnell in die Haftung.
Was sind die vier Lüftungsstufen nach DIN 1946-6?
DIN 1946-6 unterscheidet vier Lüftungsstufen: Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein, also auch bei Abwesenheit. Die höheren Stufen decken den Bedarf bei zeitweiser Abwesenheit, im Normalbetrieb und bei Lastspitzen.
Lüftungsstufe | Zweck | Nutzerunabhängig? |
|---|---|---|
Feuchteschutz | Schutz der Bausubstanz vor Feuchte und Schimmel bei reduzierten Lasten | muss ständig ohne Nutzer sichergestellt sein |
Reduzierte Lüftung | Hygiene-Mindeststandard bei zeitweiser Abwesenheit | weitgehend nutzerunabhängig |
Nennlüftung | Normalbetrieb bei Anwesenheit: Hygiene und Bautenschutz | Nutzer darf mitwirken |
Intensivlüftung | Abbau von Lastspitzen (Kochen, Feiern, Baufeuchte) | Nutzer wirkt aktiv mit |
In der Praxis läuft eine Lüftungsanlage im Dauerbetrieb auf der Stufe Feuchteschutz oder reduzierte Lüftung, während die Nutzer bei Bedarf auf Nenn- oder Intensivlüftung hochschalten. Genau diese Grundstufe ist der Knackpunkt: Die freie Fensterlüftung kann den Feuchteschutz während einer mehrtägigen Abwesenheit nicht garantieren, weil niemand die Fenster öffnet. Ein luftdicht sanierter Altbau ohne lüftungstechnische Maßnahme steht dann tagelang ohne Luftwechsel da, und die Feuchte sammelt sich.
Welches Lüftungssystem passt: freie oder ventilatorgestützte Lüftung?
Ergibt das Konzept, dass die freie Lüftung nicht ausreicht, kommen lüftungstechnische Maßnahmen infrage: Abluftanlagen, dezentrale Einzelraumgeräte oder eine zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Für energieeffiziente Neubauten und Förderprojekte ist die Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung meist die erste Wahl.
System | Prinzip | Wärmerückgewinnung / Nutzen |
|---|---|---|
Freie Lüftung | Fensterlüftung, ergänzt durch Außenluftdurchlässe in Fenster oder Wand; nutzt Wind und Auftrieb | keine WRG; nur zulässig, wenn das Konzept den Nachweis erbringt |
Abluftanlage | Ventilator entlüftet Bad und Küche, Frischluft strömt über Außenluftdurchlässe nach | keine WRG; einfache Nachrüstung, geringe Investition |
Zu-/Abluft mit WRG | zentrale oder dezentrale Anlage mit Wärmetauscher | Wärmebereitstellungsgrad je nach Gerät oft 80 bis 90 Prozent; Beitrag zur KfW-EE-Klasse |
Welches System passt, hängt von Wohnungsgröße, Lärmbelastung, Budget und Förderziel ab. In ruhiger Lage mit kleinem Budget reicht oft eine Abluftanlage; an einer Hauptverkehrsstraße spricht der Schallschutz für eine Anlage mit gefilterter, mechanischer Zuluft, weil dann die Fenster geschlossen bleiben können. Für ein KfW-Effizienzhaus mit EE-Klasse führt praktisch kein Weg an der Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung vorbei.
Warum ein Lüftungskonzept vor Schimmel schützt
Schimmel entsteht, wenn feuchte Raumluft an einer kalten Oberfläche unter den Taupunkt abkühlt. Sinkt der Luftwechsel nach einer Sanierung, steigt die Raumluftfeuchte, und die relative Feuchte an kalten Ecken überschreitet dauerhaft rund 80 Prozent. Genau ab diesem Wert keimen Schimmelpilze. Das Lüftungskonzept sichert den Mindestluftwechsel, der das verhindert.
Lüftung und Konstruktion greifen dabei ineinander. Nach DIN 4108-2 begrenzt der Temperaturfaktor f_Rsi größer oder gleich 0,70 die Oberflächenabkühlung an Wärmebrücken; doch der beste Anschluss nützt wenig, wenn die Raumluft zu feucht ist. Das eine hält die Oberfläche warm, das andere die Luft trocken. Erst zusammen ergeben Wärmebrückenplanung und Lüftungskonzept einen dauerhaft schimmelfreien Aufbau.
Was hat das Lüftungskonzept mit der KfW-EE-Klasse zu tun?
Die KfW-EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) beim Effizienzhaus setzt voraus, dass erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken. Die aus einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zurückgewonnene Wärme wird nach KfW-Auslegung angerechnet und kann den Ausschlag für die EE-Klasse geben (Stand 2026).
Die EE-Klasse lohnt sich: Im Programm KfW 261 hebt sie die förderfähige Kostengrenze auf 150.000 Euro je Wohneinheit an und bringt einen um 5 Prozentpunkte höheren Tilgungszuschuss (Stand 2026). Der übliche Weg zur EE-Klasse ist eine erneuerbare Wärmeerzeugung wie Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder ein anerkanntes Wärmenetz. Eine WRG-Lüftung ersetzt diese nicht automatisch, kann den erneuerbaren Anteil aber erhöhen. Die konkrete Anrechnung ist förderrechtlich und projektbezogen zu prüfen; maßgeblich sind die KfW-Technischen FAQ in der jeweils gültigen Fassung.
Wie läuft die Erstellung eines Lüftungskonzepts ab?
Das Lüftungskonzept entsteht in fünf Schritten und wird sinnvollerweise mit dem GEG- und KfW-Nachweis verzahnt:
Bestandsaufnahme: Grundriss, Nutzung, geplante Fenster und Dämmung sowie die angestrebte Luftdichtheit werden erfasst.
Infiltrationsbilanz: Es wird geprüft, ob die verbleibende Gebäudeundichtheit den Feuchteschutz-Luftwechsel allein deckt.
Entscheidung: freie Lüftung ausreichend oder lüftungstechnische Maßnahme erforderlich.
Auslegung: bei einer Anlage werden Luftmengen je Stufe, Geräte- und Kanalführung sowie der Schallschutz festgelegt.
Dokumentation: das Konzept wird als prüffähiger Nachweis erstellt und mit dem Energie- und Fördernachweis abgestimmt.
Was kostet ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?
Das reine Lüftungskonzept ist im Verhältnis zum Bauvorhaben günstig, weil es überwiegend eine Rechen- und Planungsleistung ist. Den großen Kostenblock verursacht nicht das Konzept, sondern eine gegebenenfalls erforderliche Lüftungsanlage. Konkrete Honorare hängen von Gebäudegröße und Zahl der Nutzungseinheiten ab (Stand 2026).
Wird das Konzept im Rahmen einer förderfähigen Energieberatung oder Baubegleitung erstellt, sind die Planungskosten anteilig förderfähig. Wichtig ist die frühe Einbindung: Ein Konzept, das erst nach dem Fenstertausch nachgereicht wird, kann teure Nachrüstungen von Außenluftdurchlässen oder Kanälen auslösen, die bei rechtzeitiger Planung vermeidbar gewesen wären.
Typische Fehler beim Lüftungskonzept aus der khb-Praxis
In unseren Projekten im Rhein-Main-Gebiet tauchen immer wieder dieselben Schwachstellen auf:
Das Konzept wird vergessen, weil nur die Fenster getauscht wurden. Die Drittel-Regel greift trotzdem.
Die Feuchteschutzstufe wird an anwesende Nutzer gekoppelt. Die Norm verlangt sie nutzerunabhängig, also auch im Urlaub.
Der Schallschutz der Außenluftdurchlässe wird unterschätzt. An lauten Straßen kollidiert das mit DIN 4109.
Die Lüftungsanlage wird zu spät geplant. Kanäle und WRG-Gerät kollidieren dann mit Statik und lichten Höhen.
Eine WRG-Lüftung wird eingebaut, aber die EE-Klasse nicht sauber im KfW-Nachweis geführt. So bleibt Förderpotenzial ungenutzt.
Häufige Fragen
Brauche ich beim Fenstertausch immer ein Lüftungskonzept?
Nur wenn mehr als ein Drittel der Fenster der Nutzungseinheit erneuert wird oder beim Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Darunter besteht keine Pflicht, sinnvoll kann ein Konzept aber trotzdem sein.
Bedeutet ein Lüftungskonzept automatisch eine Lüftungsanlage?
Nein. In vielen Fällen ergibt die Rechnung, dass die freie Lüftung ausreicht. Erst wenn der nutzerunabhängige Feuchteschutz nicht gesichert ist, wird eine lüftungstechnische Maßnahme nötig.
Wer darf das Lüftungskonzept erstellen?
Der Bauherr ist verantwortlich; erstellen dürfen es Fachplaner, Architekten, Energieberater oder der Fensterbauer. Bei Förderprojekten sollte es mit dem Energie-Effizienz-Experten abgestimmt sein.
Zählt eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für die KfW-EE-Klasse?
Die zurückgewonnene Wärme kann nach den KfW-Technischen FAQ auf den erneuerbaren Anteil angerechnet werden und die EE-Klasse mit ermöglichen. Ob es reicht, hängt vom Gesamtkonzept ab und ist projektbezogen zu prüfen (Stand 2026).
Fazit
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist mehr als eine Formalie. Es entscheidet über Schimmelfreiheit, Behaglichkeit und, über die Wahl einer WRG-Lüftung, mit über die Förderhöhe. Wer bei Neubau oder Sanierung früh plant, vermeidet Feuchteschäden und verschenkt keine KfW-Mittel.
khb ingenieure aus Frankfurt am Main erstellt Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 im Verbund mit dem GEG- und KfW-Nachweis. Ob Ihr Fenstertausch oder Neubau ein Lüftungskonzept auslöst und ob sich eine WRG-Lüftung für die EE-Klasse lohnt, prüfen wir kostenlos und meist in ein bis zwei Werktagen. Die vollständige Bearbeitung ist erst danach kostenpflichtig.



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