Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109-2: Lärmpegelbereich, maßgeblicher Außenlärmpegel und die richtige Fassade
- Kais Hassan Bashariar
- vor 5 Tagen
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Im Rhein-Main-Gebiet gibt es kaum ein Baugrundstück ohne Lärmquelle. Die A5 und die A66, die Riedbahn, die S-Bahn-Trassen, der Flughafen Frankfurt und die Gewerbeflächen entlang der Hanauer Landstraße wirken auf fast jedes Wohnbauvorhaben ein. Für die Baugenehmigung heißt das: Der Schallschutz gegen Außenlärm ist nachzuweisen, und zwar für jeden schutzbedürftigen Raum einzeln.
Dieser Nachweis wird regelmäßig unterschätzt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Schallschutz innerhalb des Gebäudes nach DIN 4109 und auch nicht mit dem Immissionsschutz nach TA Lärm, bei dem es um die Frage geht, wie laut eine Anlage sein darf. Beim Außenlärmnachweis geht es um die Gegenrichtung: Wie dicht muss die Fassade sein, damit im Kinderzimmer trotz Bahnlinie ein zumutbarer Pegel ankommt? Dieser Beitrag erklärt das Verfahren nach DIN 4109-1 und DIN 4109-2, Ausgabe 2018-01, mit den Zahlen, die tatsächlich in den Nachweis eingehen. Stand 2026; maßgeblich sind im Einzelfall der Normtext und die eingeführte Fassung des Bundeslandes.
Was ist der Schallschutznachweis gegen Außenlärm nach DIN 4109?
Der Außenlärmnachweis weist rechnerisch nach, dass die Fassade eines schutzbedürftigen Raumes genug Schall abhält. Dazu wird der maßgebliche Außenlärmpegel am Gebäude ermittelt, daraus das erforderliche Schalldämm-Maß der Fassade abgeleitet und dieses mit dem tatsächlichen Wert aus Wand, Fenster, Rollladenkasten und Lüftern verglichen.
Der Nachweis ist damit ein Bauteilnachweis auf Raumebene, kein Gutachten für das Grundstück. Für jeden Aufenthaltsraum wird eine eigene Rechnung geführt, weil sich Lärmbelastung, Fassadenfläche und Raumgröße von Raum zu Raum unterscheiden. Ein Schlafzimmer zur Bahn hin und ein gleich großes Arbeitszimmer zum Hof hin führen zu völlig verschiedenen Anforderungen.
Maßgeblich sind zwei Normteile, die zusammengehören: DIN 4109-1:2018-01 enthält die Anforderungen, also das geforderte Schalldämm-Maß. DIN 4109-2:2018-01 enthält das Rechenverfahren, mit dem die vorhandene Schalldämmung der Fassade ermittelt wird. Wer nur einen der beiden Teile heranzieht, führt keinen vollständigen Nachweis.
Wann ist der Außenlärmnachweis Pflicht?
Er ist bei allen Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zu führen, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. DIN 4109 ist bauaufsichtlich eingeführt und über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der Länder verbindlich. In Hessen greift § 15 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung, konkretisiert im Abschnitt A 5 Schallschutz der H-VV TB.
Der Nachweis gehört damit zu den bautechnischen Nachweisen und ist Bestandteil der Bauvorlagen. In der Praxis fordert die Bauaufsicht ihn spätestens dann ein, wenn im Bebauungsplan ein Lärmpegelbereich festgesetzt ist oder das Grundstück erkennbar an einer Verkehrsachse liegt. Fehlt er, ruht das Genehmigungsverfahren – ein Grund, aus dem im Rhein-Main-Gebiet regelmäßig Wochen verloren gehen.
Schutzbedürftig sind Aufenthalts- und Schlafräume: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Unterrichtsräume, Büroräume, Bettenräume. Nicht zu berücksichtigen sind Küchen, Flure, Bäder, Toiletten, Abstellräume und andere Nebenräume. Eine Ausnahme, die häufig übersehen wird: Ist die Küche ohne Tür direkt mit dem Wohnzimmer verbunden, gilt die Wohnküche als ein einziger schutzbedürftiger Raum – mit der gemeinsamen Fassadenfläche beider Bereiche.
Was ist der maßgebliche Außenlärmpegel und wie wird er ermittelt?
Der maßgebliche Außenlärmpegel La ist der Beurteilungspegel vor der Fassade, auf den der Nachweis aufsetzt. Er wird für jede Lärmquelle getrennt bestimmt – Straße, Schiene, Luftverkehr, Wasserverkehr, Gewerbe – jeweils für Tag und Nacht. Maßgebend ist die Tageszeit, die zur höheren Anforderung führt. Anschließend werden die Quellen energetisch überlagert.
Die rechnerische Ermittlung erfolgt nach DIN 4109-2:2018-01, Abschnitt 4.4.5, üblicherweise über das vereinfachte Verfahren für Verkehrsgeräusche nach DIN 18005-1. Genauere Ergebnisse liefert die Berechnung nach der 16. BImSchV oder eine ortsspezifische Messung. Für Gewerbelärm dienen die Immissionsrichtwerte des Baugebiets nach TA Lärm als maximal anzunehmende Einwirkung, sofern keine konkreteren Daten vorliegen.
Drei Rechenregeln entscheiden über das Ergebnis und werden in der Praxis am häufigsten falsch angewendet:
Nachtkriterium: Liegt der Tagpegel weniger als 10 dB über dem Nachtpegel, ist der Nachtzeitraum maßgebend. Der Nachtpegel wird dann um 10 dB erhöht und dieser Wert als La angesetzt. Aus 63 dB tags und 55 dB nachts werden so nicht 63, sondern 65 dB.
Schienenbonus: Für Schienenverkehrslärm wird der Pegel nach DIN 4109-2, Abschnitt 4.4.5.3 um 5 dB reduziert. Aus einem Beurteilungspegel von 72 dB werden 67 dB.
Überlagerung: Mehrere Quellen werden energetisch addiert; der Zuschlag von 3 dB darf dabei nur einmal erfolgen, nämlich auf den Summenpegel – nicht je Quelle.
Eine Fehlerquelle mit Signalwirkung: Die frei verfügbaren Lärmkarten der Kommunen und Länder wurden meist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erstellt. Sie dürfen für die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109-2 nicht verwendet werden, weil sie andere Beurteilungszeiträume und Rechenregeln zugrunde legen. Für den bautechnischen Nachweis müssen getrennte Tag- und Nachtpegel nach dem passenden Verfahren vorliegen.
Was bedeuten die Lärmpegelbereiche I bis VII?
Lärmpegelbereiche sind Stufen des maßgeblichen Außenlärmpegels in 5-dB-Schritten, die im Bebauungsplan festgesetzt werden. Bereich I steht für 55 dB, Bereich VI für 80 dB. Liegen im Planungsstadium keine berechneten Pegel vor, wird La nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 7 aus dem Lärmpegelbereich abgeleitet. Der Bereich ersetzt damit die Pegelermittlung, nicht aber den Nachweis selbst.
Die folgende Übersicht zeigt die Zuordnung und die daraus folgenden Anforderungen. Die Werte der drei rechten Spalten ergeben sich aus La minus dem Beiwert für die Raumart; die Mindestwerte der Norm sind bereits berücksichtigt. Der raumgeometrische Korrekturwert K_AL kommt später noch hinzu.
Lärmpegelbereich | La [dB] | Aufenthaltsraum Wohnung [dB] | Büroraum [dB] | Bettenraum Krankenhaus [dB] |
|---|---|---|---|---|
I | 55 | 30 | 30 | 35 |
II | 60 | 30 | 30 | 35 |
III | 65 | 35 | 30 | 40 |
IV | 70 | 40 | 35 | 45 |
V | 75 | 45 | 40 | 50 |
VI | 80 | 50 | 45 | 55 |
VII | über 80 | örtlich festzulegen | örtlich festzulegen | örtlich festzulegen |
Ab Lärmpegelbereich VII, also über 80 dB, sieht die Norm keine Tabellenwerte mehr vor. Die Anforderungen sind dann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen – regelmäßig in Abstimmung mit der Bauaufsicht und auf Grundlage einer Einzelfallbetrachtung.
Die Sprünge zwischen den Bereichen sind erheblich. Zwischen Lärmpegelbereich III und V liegen beim Aufenthaltsraum 10 dB Anforderungsunterschied. Das ist in der Fassade der Unterschied zwischen einem Standardfenster und einem Schallschutzfenster mit deutlich höherem Aufbau – mit spürbarer Wirkung auf die Baukosten. Wer in der Entwurfsphase den Lärmpegelbereich kennt, plant Fensterflächen und Lüftungslösungen entsprechend.
Wie hoch muss das Schalldämm-Maß der Fassade sein?
Das erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß ergibt sich nach DIN 4109-1:2018-01, Gleichung 6, aus dem maßgeblichen Außenlärmpegel abzüglich eines Beiwerts für die Raumart: erf. R'w,ges = La − K_Raumart. Der Beiwert bildet das im Raum zulässige Innenniveau ab und ist umso kleiner, je ruhiger der Raum sein muss.
Die Norm nennt drei Beiwerte und zwei Mindestwerte:
Raumart | K_Raumart | Mindestwert erf. R'w,ges |
|---|---|---|
Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien | 25 dB | 35 dB |
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches | 30 dB | 30 dB |
Büroräume und Ähnliches | 35 dB | 30 dB |
Auf diesen Wert kommt der raumgeometrische Korrekturwert K_AL nach DIN 4109-2:2018-01, Gleichung 33: K_AL = 10 · log (S_s / (0,8 · S_G)). Dabei ist S_s die vom Raum aus gesehene Gesamt-Fassadenfläche und S_G die Grundfläche des Raumes. Dieser Term ist der Grund, warum kleine Eckzimmer mit zwei Außenwänden schwerer nachzuweisen sind als große Räume mit einer einzigen Fensterfront: Viel Fassade auf wenig Grundfläche heißt viel eintretender Schall je Quadratmeter Raum.
Auf der Angebotsseite steht das vorhandene Bau-Schalldämm-Maß R'w,ges der Fassade. Es wird aus den bezogenen Schalldämm-Maßen aller Bauteile und Elemente energetisch zusammengesetzt – Wand, Fenster, Tür, Dachfläche, dazu Elemente wie Rollladenkästen und Lüftungseinrichtungen über ihre bewertete Norm-Schallpegeldifferenz. Von diesem Wert wird ein Sicherheitsbeiwert für die Prognoseunsicherheit von 2 dB abgezogen.
Der Nachweis gilt als erfüllt, wenn gilt: R'w,ges − 2 dB ≥ erf. R'w,ges + K_AL.
Wie läuft der Nachweis Schritt für Schritt ab?
In sieben Schritten: schutzbedürftige Räume und Fassadenflächen aufnehmen, Lärmquellen je Fassadenseite für Tag und Nacht beurteilen, Pegel überlagern, erforderliches Schalldämm-Maß aus La und Raumart bilden, die vorhandene Fassadendämmung berechnen, den raumgeometrischen Korrekturwert ansetzen und die Nachweisbedingung prüfen. Der zeitfressende Teil ist nicht die Rechnung, sondern die Beschaffung belastbarer Eingangspegel.
Schutzbedürftige Räume festlegen und je Raum die Fassadenflächen aus dem Grundriss aufnehmen: Wandflächen netto, Fensterflächen, Rollladenkästen, Lüfter.
Lärmquellen je Fassadenseite ermitteln und für Tag und Nacht getrennt beurteilen, einschließlich Nachtkriterium und Schienenbonus.
Pegel je Fassadenseite überlagern; der höchste Wert wird bemessungsmaßgebend. Für leisere Fassadenseiten den Korrekturbeiwert K_LPB als Differenz zum höchsten Pegel bilden.
Erforderliches Schalldämm-Maß aus La und Raumart bestimmen, Mindestwerte prüfen.
Bezogene Schalldämm-Maße der einzelnen Bauteile und Elemente berechnen und zum Gesamtwert R'w,ges der Fassade zusammenfassen.
Raumgeometrischen Korrekturwert K_AL aus Fassaden- und Grundfläche bilden.
Nachweisbedingung prüfen und dokumentieren – bei Nichterfüllung Fensterklasse, Rollladenlösung oder Lüftungselement anpassen und erneut rechnen.
Ein durchgerechnetes Beispiel macht die Größenordnungen greifbar. Es folgt dem Berechnungsbeispiel des Instituts für Holzbau der Hochschule Biberach für ein Kinderzimmer an einer Bahnstrecke mit zusätzlicher Straße und Gewerbe:
Rechenschritt | Wert |
|---|---|
Maßgeblicher Außenlärmpegel Ostfassade (Schiene, nach Bonus) | 67 dB |
Maßgeblicher Außenlärmpegel Südfassade (Straße, Nachtkriterium) | 65 dB |
Überlagerter maßgeblicher Außenlärmpegel La | 71 dB |
Raumart Aufenthaltsraum Wohnung, K_Raumart | 30 dB |
Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,ges = 71 − 30 | 41 dB |
Fassadenfläche S_s / Grundfläche S_G | 18,35 m² / 14,06 m² |
Raumgeometrische Korrektur K_AL | 2,1 dB |
Vorhandenes Bau-Schalldämm-Maß R'w,ges der Fassade | 49,0 dB |
Nachweis: 49,0 − 2 ≥ 41 + 2,1 | 47,0 dB ≥ 43,1 dB – erfüllt |
Bemerkenswert an diesem Beispiel ist der Beitrag der Einzelteile. Die Außenwand mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von 51 dB und das Fenster mit 45 dB liegen weit über der Anforderung von 41 dB – trotzdem landet die Fassade als Ganzes bei 49,0 dB. Der Grund ist die energetische Zusammensetzung: Das schwächste Element zieht das Gesamtergebnis nach unten, und der Rollladenkasten zählt mit.
Was gilt beim Flughafen Frankfurt zusätzlich zur DIN 4109?
Im festgesetzten Lärmschutzbereich des Flughafens Frankfurt gilt neben der DIN 4109 das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Es teilt den Bereich in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone, verbindet damit Bauverbote und Baubeschränkungen für Wohnungen und empfindliche Einrichtungen und begründet Erstattungsansprüche für passiven Schallschutz.
Die Lärmschutzbereichsverordnung für den Flughafen Frankfurt ist am 13. Oktober 2011 in Kraft getreten. Die Zonen sind über den äquivalenten Dauerschallpegel abgegrenzt: Tag-Schutzzone 1 ab mindestens 60 dB(A), Tag-Schutzzone 2 ab mindestens 55 dB(A) am Tag von 6 bis 22 Uhr, die Nacht-Schutzzone ab mindestens 50 dB(A) nachts oder bei mindestens sechs Überschreitungen eines Maximalpegels von 53 dB(A) im Rauminneren.
Für die Planung bedeutet das drei Dinge. Erstens: In der Tag-Schutzzone 2 dürfen Wohnungen nur errichtet werden, wenn sie die gesetzlich festgelegten Schallschutzanforderungen erfüllen – der Nachweis nach DIN 4109 ist dann nicht die einzige Hürde. Zweitens: In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone bestehen Erstattungsansprüche gegen die Fraport AG für Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Drittens: Fluglärm ist im Außenlärmnachweis eine eigene Quelle und wird mit den anderen Quellen überlagert – die Zonenzugehörigkeit allein ersetzt die Pegelermittlung nicht.
Betroffen sind im Rhein-Main-Gebiet nicht nur Anrainergemeinden wie Kelsterbach, Raunheim, Flörsheim oder Neu-Isenburg, sondern je nach Betriebsrichtung auch Stadtteile im Frankfurter Süden und Westen. Für Bauvorhaben in diesen Lagen empfiehlt sich die Klärung der Zonenzugehörigkeit vor dem Entwurf, nicht nach dem Bauantrag.
Welche Fehler treten beim Außenlärmnachweis am häufigsten auf?
Die häufigsten Fehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei den Eingangsdaten und bei den kleinen Bauteilen: vergessener Rollladenkasten, Fensterlüfter ohne Nachweiswert, unterschätzte Einbaufuge, übergangenes Nachtkriterium, nicht separat gerechnetes Eckzimmer und das nicht ausgebaute Dachgeschoss. Aus der Nachweisführung von khb ingenieure in Frankfurt am Main wiederholen sich diese sechs Punkte in fast jedem Projekt.
Rollladenkasten vergessen: Er geht über die bewertete Norm-Schallpegeldifferenz in die Fassade ein und ist oft das schwächste Element. Ein Kasten mit unzureichendem Wert kann ein gutes Fenster rechnerisch entwerten.
Fensterlüfter ohne Nachweiswert: Dezentrale Lüftungselemente aus dem Lüftungskonzept werden eingeplant, aber ohne bewertete Norm-Schallpegeldifferenz in die Fassadenrechnung übernommen. Ohne belastbaren Herstellerwert ist der Nachweis nicht führbar.
Einbaufuge unterschätzt: Wird das Fenster im Bereich der Dämmebene eingebaut, liegt eine schalltechnisch kritische Einbausituation vor. Die Fuge ist dann rechnerisch zu berücksichtigen. Nur wenn das Fugenschalldämm-Maß mindestens 10 dB über dem des Fensters liegt, darf sie außer Ansatz bleiben.
Nachtkriterium übergangen: Wird nur der Tagpegel angesetzt, fällt der maßgebliche Außenlärmpegel bei nahe beieinanderliegenden Tag- und Nachtwerten zu niedrig aus – mit der Folge einer zu schwachen Fensterklasse in der Ausschreibung.
Eckzimmer nicht separat gerechnet: Räume mit zwei lärmzugewandten Fassadenseiten haben ein ungünstiges Verhältnis von Fassaden- zu Grundfläche und damit ein höheres K_AL. Sie sind fast immer der kritische Raum im Gebäude.
Nicht ausgebautes Dachgeschoss: Über Räumen unter einem nicht ausgebauten Dachgeschoss müssen Dach und Decke die Anforderung gemeinsam erfüllen. Sie gilt als erfüllt, wenn die Decke allein den erforderlichen Wert um nicht mehr als 10 dB unterschreitet.
Ein siebter Punkt betrifft den Zeitpunkt. Wird der Nachweis erst nach der Ausschreibung geführt, sind Fenster und Rollladenkästen bereits kalkuliert. Stellt sich dann heraus, dass eine höhere Schallschutzklasse nötig ist, wird die Nachbeauftragung teuer – bei einem Mehrfamilienhaus schnell im fünfstelligen Bereich. Der Nachweis gehört in die Entwurfs- oder frühe Ausführungsplanung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lärmpegelbereich und maßgeblichem Außenlärmpegel?
Der maßgebliche Außenlärmpegel La ist der berechnete Beurteilungspegel vor der Fassade. Der Lärmpegelbereich ist eine Stufeneinteilung dieses Pegels, die im Bebauungsplan festgesetzt wird. Liegen keine berechneten Pegel vor, wird La über DIN 4109-1, Tabelle 7 aus dem Lärmpegelbereich abgeleitet.
Welche Schallschutzklasse muss mein Fenster haben?
Das lässt sich nicht direkt aus dem Lärmpegelbereich ablesen. Die Anforderung gilt für die gesamte Fassade, nicht für das Fenster allein. Wie hoch das bewertete Schalldämm-Maß des Fensters sein muss, hängt zusätzlich vom Fensterflächenanteil, von der Wandkonstruktion, vom Rollladenkasten und von der Raumgeometrie ab.
Gilt der Außenlärmnachweis auch für Nichtwohngebäude?
Ja. Er ist für alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen zu führen. Für Büroräume gilt ein Beiwert von 35 dB statt 30 dB, für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien 25 dB. Unterrichtsräume werden wie Aufenthaltsräume in Wohnungen behandelt.
Reicht eine kostenlose Lärmkarte aus dem Internet als Grundlage?
Nein. Die verbreiteten Lärmkarten beruhen meist auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und sind für den Nachweis nach DIN 4109-2 nicht verwendbar. Erforderlich sind getrennte Tag- und Nachtpegel nach DIN 18005-1, der 16. BImSchV oder aus einer ortsspezifischen Messung.
Wer erstellt den Außenlärmnachweis in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet?
Bauphysikbüros und spezialisierte Ingenieurbüros für Schallschutz. khb ingenieure aus Frankfurt am Main führt den Nachweis nach DIN 4109-1 und DIN 4109-2 für Wohn- und Nichtwohngebäude, einschließlich Pegelermittlung, Fassadenberechnung je Raum und der Abstimmung mit Fenster- und Lüftungsplanung.
Fazit
Der Außenlärmnachweis ist ein Raum-für-Raum-Nachweis mit wenigen, aber unnachgiebigen Regeln. Der maßgebliche Außenlärmpegel entscheidet über die Anforderung, die Raumgeometrie verschiebt sie nach oben, und die schwächsten Bauteile der Fassade entscheiden darüber, ob sie erfüllt wird. Rollladenkasten und Lüftungselement wiegen dabei oft schwerer als die Wandkonstruktion.
Im Rhein-Main-Gebiet kommt hinzu, dass sich Straßen-, Schienen-, Gewerbe- und Fluglärm häufig überlagern. Genau diese Überlagerung führt zu Anforderungen, die man dem einzelnen Pegel nicht ansieht: Aus 67 dB Schiene und 65 dB Straße werden 71 dB und damit eine um mehrere Dezibel höhere Anforderung an die Fassade. Wer den Nachweis früh führt, plant Fensterklassen und Lüftung einmal richtig statt zweimal.
khb ingenieure aus Frankfurt am Main erstellt den Schallschutznachweis gegen Außenlärm nach DIN 4109-1 und DIN 4109-2 für Wohn- und Nichtwohngebäude im gesamten Rhein-Main-Gebiet – von der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels über die raumweise Fassadenberechnung bis zur Abstimmung der Fenster- und Lüftungsauswahl. khb prüft kostenlos und meist in 1–2 Werktagen, ob Ihr Grundstück einen Außenlärmnachweis erfordert und welche Größenordnung an Fassadenanforderung zu erwarten ist – die vollständige Nachweisführung ist anschließend kostenpflichtig.



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