KfW-Förderung für den Neubau 2026: Klimafreundlicher Neubau (297/298), Wohneigentum für Familien und die Frist zum 31. Dezember
- Kais
- 26. Aug.
- 9 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Aug.
Wer 2026 neu baut, sucht die Förderung an einer anderen Stelle als wer saniert. Die viel diskutierte BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat die Zuschüsse für die Sanierung gekürzt – die Neubauförderung des Bundes läuft davon getrennt weiter, über zinsverbilligte Kredite statt über Tilgungszuschüsse. Zum 3. August 2026 hat die KfW hier nachgebessert, und die befristete Effizienzhaus-55-Stufe im Neubau endet zum 31. Dezember 2026.
Für Bauherren in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet heißt das: Es gibt derzeit vier Zugänge zur Neubau- und Erwerbsförderung, die sich in Anforderung, Kredithöhe und Zielgruppe deutlich unterscheiden. Dieser Beitrag ordnet sie ein, erklärt die technische Hürde hinter dem „Klimafreundlichen Wohngebäude“ und zeigt die Fehler, die in der Praxis am häufigsten Förderung kosten. Stand August 2026; verbindlich sind die jeweiligen KfW-Merkblätter. Dies ist keine Förderrechts- und keine Steuerberatung.
Welche KfW-Förderung gibt es 2026 für den Neubau?
Für den Neubau und den Ersterwerb von Wohngebäuden gibt es 2026 vier KfW-Zugänge: „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297 für Selbstnutzer, 298 für alle übrigen), „Wohneigentum für Familien“ (300) für Familien mit begrenztem Einkommen und – für den Bestandskauf statt Neubau – „Jung kauft Alt“ (308). Alle vier sind zinsverbilligte Kredite, keine Zuschüsse.
Der Unterschied zur Sanierungsförderung ist grundsätzlich: Bei der Sanierung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es Tilgungszuschüsse, die zum 21. Juli 2026 pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt wurden. Im Neubau gibt es keinen Tilgungszuschuss, sondern einen Kredit zu einem gegenüber dem Markt verbilligten Zinssatz. Der Vorteil steckt also im Zins und in der Zinsbindung, nicht in einer Auszahlung.
Wichtig für die Planung: Die technischen Anforderungen im Neubau sind höher als in der Sanierung. Während bei der Sanierung noch die Effizienzhaus-Stufen 40 bis 85 gefördert werden, verlangt der Klimafreundliche Neubau in seinen beiden Hauptstufen das Effizienzhaus 40 plus eine Anforderung an die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Das ist der eigentliche Sprung – und der Punkt, an dem Projekte scheitern.
Was fördert der Klimafreundliche Neubau (KfW 297 und 298) genau?
Die Programme 297 und 298 fördern Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude mit einem zinsverbilligten Kredit. Der Kredithöchstbetrag liegt bei bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, bei zusätzlicher Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden Bau- und Baunebenkosten einschließlich Planung und Baubegleitung.
Worin unterscheiden sich 297 und 298?
Die Programmnummer richtet sich allein nach der Nutzung, nicht nach der Technik: 297 gilt für Privatpersonen, die selbst einziehen, 298 für alle übrigen Fälle – also für Vermietung, für Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sowie für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten. Die technischen Anforderungen und die Kredithöchstbeträge je Wohneinheit sind in beiden Programmen identisch.
Bei einem Mehrfamilienhaus multipliziert sich der Höchstbetrag mit der Zahl der Wohneinheiten. Ein Gebäude mit acht Wohnungen im Standard „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ kommt damit rechnerisch auf bis zu 1,2 Millionen Euro zinsverbilligten Kredit. Genau deshalb ist die QNG-Stufe für Bauträger und Investoren im Rhein-Main-Gebiet meist die interessantere Rechnung – die höheren Nachweiskosten verteilen sich auf viele Einheiten.
Die drei Förderstufen im Überblick:
Förderstufe | Technische Anforderung | Kredit je Wohneinheit | Befristung |
|---|---|---|---|
Effizienzhaus 55 (befristet) | Effizienzhaus-Stufe 55, keine Öl- oder Gasheizung; Baugenehmigung bzw. Bauantrag muss bei Antragstellung vorliegen | bis 100.000 Euro | Anträge nur bis 31.12.2026 |
Klimafreundliches Wohngebäude | Effizienzhaus-Stufe 40 und Einhaltung der Treibhausgas-Anforderung im Lebenszyklus; keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung | bis 100.000 Euro | unbefristet |
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | wie vor, zusätzlich Zertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle | bis 150.000 Euro | unbefristet |
Die Zinssätze veröffentlicht die KfW tagesaktuell und ändert sie laufend; im Sommer 2026 lagen die Effektivzinsen der Neubaustufen deutlich unter dem üblichen Marktzins für Baufinanzierungen. Eine Fixzahl hat hier keinen Bestand – maßgeblich ist die Kondition am Tag der Zusage. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
Was bedeutet die Anforderung von 24 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr?
Ein Klimafreundliches Wohngebäude darf über seinen gesamten Lebenszyklus höchstens 24 Kilogramm CO₂-Äquivalent je Quadratmeter Nettogrundfläche und Jahr verursachen. Gerechnet wird das mit einer Ökobilanz nach den Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude – über Herstellung, Nutzung und Entsorgung, bezogen auf 50 Jahre Betrachtungszeitraum.
Diese Anforderung ist der eigentliche Unterschied zur klassischen Effizienzhaus-Förderung. Das Effizienzhaus 40 bewertet nur den Betrieb: Wie viel Primärenergie braucht das Gebäude im Jahr? Die Ökobilanz bewertet zusätzlich das Material – also das, was in Beton, Stahl, Dämmstoff und Haustechnik bereits an Emissionen steckt, bevor das Gebäude überhaupt beheizt wird. Ein hochgedämmtes Haus mit sehr materialintensiver Konstruktion kann die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und trotzdem am Grenzwert scheitern.
Der zweite häufig übersehene Punkt ist die Bezugsfläche: Gerechnet wird auf die Nettogrundfläche, nicht auf die Wohnfläche. Wer den Grenzwert überschlägig auf Wohnfläche bezieht, rechnet sich systematisch zu gut. Und: Bauteile unter der Erde zählen mit. Tiefgarage, Untergeschoss und aufwendige Gründungen sind in der khb-Praxis der häufigste Grund, warum ein Projekt den Wert reißt – nicht die Fassade.
Wie lange gibt es die Effizienzhaus-55-Stufe im Neubau noch?
Die befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55“ im Klimafreundlichen Neubau wurde verlängert: Anträge sind noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Sie verlangt kein Effizienzhaus 40 und keine Ökobilanz, sondern nur die Effizienzhaus-Stufe 55 ohne Öl- oder Gasheizung – dafür liegt der Kredithöchstbetrag bei 100.000 Euro je Wohneinheit ohne QNG-Aufschlag.
Diese Stufe ist der pragmatische Weg für Vorhaben, die ohnehin schon geplant sind. Voraussetzung ist allerdings, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Baugenehmigung beziehungsweise ein eingereichter Bauantrag vorliegt. Wer erst mit dem Entwurf beginnt, wird die Frist realistisch nicht mehr nutzen können und sollte gleich auf das Klimafreundliche Wohngebäude planen.
Praktisch bedeutet die Frist: Wer im Herbst 2026 ein genehmigtes Projekt in der Schublade hat und noch keine Bauverträge geschlossen hat, sollte die Antragstellung jetzt terminieren. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein – als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.
Was hat sich zum 3. August 2026 bei „Jung kauft Alt“ (KfW 308) geändert?
Zum 3. August 2026 hat die KfW das Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, bekannt als „Jung kauft Alt“, in zwei Punkten verbessert. Die Kredithöchstbeträge steigen auf 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Zusätzlich sind statt einer Effizienzhaus-Vollsanierung nun auch energetische Einzelmaßnahmen zulässig.
Der zweite Punkt ist der wichtigere. Bisher musste ein gekauftes Bestandsgebäude innerhalb der Frist auf eine volle Effizienzhaus-Stufe saniert werden – eine Hürde, an der viele junge Käufer gescheitert sind. Jetzt genügen Einzelmaßnahmen: Heizungstausch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, Fenster- und Fassadensanierung oder Dämmmaßnahmen. Das macht den Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses in Frankfurt, Offenbach oder im Umland deutlich planbarer.
Gleichzeitig hat die KfW die Merkblätter zu den förderfähigen Maßnahmen für Klimafreundlichen Neubau, Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment und Wohneigentum für Familien überarbeitet. Neu erläutert werden die Behandlung von An- und Erweiterungsbauten sowie die Abgrenzung förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten nach DIN 276. Für die Antragsvorbereitung durch den Energie-Effizienz-Experten ist diese Kostenabgrenzung der relevante Teil.
Wie viel Kredit bekommen Familien über Wohneigentum für Familien (KfW 300)?
Über „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) erhalten Familien mit mindestens einem Kind zwischen 170.000 und 270.000 Euro zinsverbilligten Kredit – gestaffelt nach Kinderzahl und danach, ob das Gebäude zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert wird. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind.
Kinder im Haushalt | Klimafreundliches Wohngebäude | mit QNG-Zertifizierung |
|---|---|---|
1 bis 2 Kinder | bis 170.000 Euro | bis 220.000 Euro |
3 bis 4 Kinder | bis 200.000 Euro | bis 250.000 Euro |
5 und mehr Kinder | bis 220.000 Euro | bis 270.000 Euro |
Technisch verlangt KfW 300 das Effizienzhaus 40 und schließt Öl-, Gas- und Biomasseheizungen aus – die Anforderung entspricht dem Klimafreundlichen Wohngebäude. Das Programm richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Familien und Alleinerziehende. Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen – das ist ein häufiges Missverständnis und macht in der Praxis einen erheblichen Unterschied.
Lohnt sich QNG im Neubau – und was hat § 7b EStG damit zu tun?
QNG lohnt sich im Neubau vor allem dort, wo zwei Effekte zusammenkommen: 50.000 Euro mehr Kredit je Wohneinheit und – bei Mietwohnungsneubau – die Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz. Bei einem Mehrfamilienhaus summiert sich der Kreditvorteil schnell, während die Kosten der Zertifizierung weitgehend fix sind.
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG setzt ein Effizienzhaus 40 mit QNG voraus. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt sein. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen; als Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung sind höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter ansetzbar. Die Regelung gilt nur für neu geschaffenen Mietwohnraum. Ob sie im Einzelfall greift, gehört in die Hand des Steuerberaters – khb prüft die bautechnische Seite, nicht die steuerliche. Für die Vorbereitung und Prüfung der QNG-Nachweise setzt khb ingenieure die eigene Software QNG Manager ein, mit der sich Anforderungen, Nachweise und Materialdaten über das ganze Projekt hinweg führen lassen.
Wichtig ist der zeitliche Ablauf: QNG ist kein Nachweis, den man am Ende nachreicht. Die Zertifizierungsstelle muss vor Baubeginn eingebunden sein, und die Anforderungen an Materialien und Schadstoffarmut müssen in der Ausschreibung stehen. Wer sie erst auf der Baustelle entdeckt, kann verbaute Produkte nicht mehr austauschen – dann ist das Siegel verloren und mit ihm der höhere Kreditrahmen und die Sonderabschreibung.
Wie läuft ein KfW-Neubauantrag Schritt für Schritt ab?
Der Antrag läuft immer über einen Energie-Effizienz-Experten und die Hausbank – nie direkt und nie ohne Fachplaner. Der Experte erstellt die energetische Bilanz, bestätigt die Erreichbarkeit der Förderstufe in der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), und erst mit dieser Bestätigung kann die Bank den Kreditantrag an die KfW weiterleiten. Nach Fertigstellung folgt die Bestätigung nach Durchführung.
Der übliche Ablauf bei einem Neubauvorhaben:
Machbarkeit klären: Effizienzhaus-Stufe und – beim Klimafreundlichen Wohngebäude – die Ökobilanz überschlägig prüfen, solange die Konstruktion noch veränderbar ist.
Bei QNG: Zertifizierungsstelle auswählen und beauftragen, Anforderungen in die Ausschreibung übernehmen.
Energie-Effizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste beauftragen; er erstellt die Berechnung und die Bestätigung zum Antrag.
Kreditantrag über die Hausbank stellen – zwingend vor Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags.
Bauen und dokumentieren; die Ausführung muss der Berechnung entsprechen, Abweichungen früh nachrechnen lassen.
Nach Fertigstellung: Bestätigung nach Durchführung, bei QNG das Zertifikat der Zertifizierungsstelle, dann Nachweisführung gegenüber der KfW.
Die Baubegleitung durch den Energie-Effizienz-Experten ist bei den Neubauprogrammen Teil der förderfähigen Kosten und wird über den Kredit mitfinanziert. Ihre Höhe hängt von Gebäudegröße und Nachweisumfang ab; ein Einfamilienhaus ohne QNG liegt erkennbar niedriger als ein zertifiziertes Mehrfamilienhaus mit Ökobilanz. Seriös beziffern lässt sich das erst nach Sichtung der Planung.
Welche Zertifizierungsstellen vergeben das QNG?
Das QNG wird nicht von einer Behörde vergeben, sondern von akkreditierten Zertifizierungsstellen im Auftrag des Bundesbauministeriums. Für Wohngebäude sind das unter anderem das Bau-Institut für Ressourceneffizienz und Nachhaltiges Bauen (BiRN), die DGNB und NaWoh, für Nichtwohngebäude die DGNB und das Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft (STI).
Die Zertifizierungsstelle prüft und vergibt das Siegel – sie berät nicht. Die inhaltliche Vorbereitung leistet ein Nachhaltigkeitsberater beziehungsweise Auditor: Ökobilanz, energetische Nachweise und die vollständige Dokumentation in der Form, die die Zertifizierungsstelle verlangt.
Wichtig für die Kostenplanung: Die Gebühr der Zertifizierungsstelle ist eine eigene Position neben dem Honorar für die Nachweisführung. Beide sind bei den Neubauprogrammen förderfähig – die KfW zählt die Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung ausdrücklich zu den förderfähigen Fachplanungs- und Baubegleitungskosten.
Welche Fehler kosten im Neubau am häufigsten die Förderung?
Die vier häufigsten Fehler sind: der Antrag nach Vertragsabschluss, die zu späte Ökobilanz, die vergessene Zertifizierungsstelle und eine Anlagentechnik, die auf dem Papier nicht zusammenpasst. Alle vier sind vermeidbar, aber keiner ist im Nachhinein reparierbar – die Förderung ist dann weg oder das Projekt fällt in eine niedrigere Stufe.
Der Klassiker ist der Vorhabenbeginn. Wird der Bauvertrag geschlossen, bevor der Antrag gestellt ist, entfällt die Förderung vollständig. Das passiert regelmäßig bei Bauträgerkäufen, wenn der Kaufvertrag vor der Finanzierungszusage unterschrieben wird. Ebenso häufig: Die Ökobilanz wird erst nach der Genehmigungsplanung gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt sind Tragwerk, Untergeschoss und Gründung festgelegt – also genau die Positionen, mit denen sich der Grenzwert von 24 Kilogramm CO₂-Äquivalent noch hätte steuern lassen.
Der vierte Punkt betrifft die Anlagentechnik und fällt erst bei der Prüfung des Nachweises auf. Ein Gebäude, dessen Heizung als Wärmepumpe gerechnet ist, das Trinkwarmwasser aber über elektrische Durchlauferhitzer erzeugt, erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40 in der Bilanz oft nicht mehr – und in der Ausführung steht dann eine Technik, die nicht der Berechnung entspricht. Ein Effizienzhaus 40 gelingt in der Praxis ohnehin selten allein über die Dämmung; eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist bei diesem Standard meist gesetzt. Wer Hülle und Anlagentechnik getrennt plant, merkt den Widerspruch zu spät.
Häufige Fragen
Wer erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW?
Ein Energie-Effizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste des Bundes. Er rechnet den Nachweis, bestätigt die Erreichbarkeit der Förderstufe und stellt die BzA aus; ohne sie nimmt die Hausbank den Antrag nicht an. Nach Fertigstellung folgt von derselben Person die Bestätigung nach Durchführung.
Wie finde ich einen Energie-Effizienz-Experten in Frankfurt am Main?
Über die Expertenliste für Förderprogramme des Bundes lässt sich nach Postleitzahl und Programm filtern. khb ingenieure ist als Bauphysik- und Energieberatungsbüro in Frankfurt am Main für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rhein-Main-Gebiet tätig und übernimmt Nachweis, Bestätigungen und Baubegleitung aus einer Hand.
Brauche ich für den Klimafreundlichen Neubau zwingend eine Ökobilanz?
Ja, für beide Stufen des Klimafreundlichen Wohngebäudes – mit und ohne QNG. Nur die befristete Effizienzhaus-55-Stufe kommt ohne Ökobilanz aus. Gerechnet wird nach den Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude.
Gilt die Förderung auch, wenn ich einen fertigen Neubau kaufe?
Ja, der Ersterwerb ist förderfähig. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt wird und das Gebäude die geforderte Förderstufe nachweislich erreicht. Beim Bauträgerkauf sollte die Förderfähigkeit deshalb vor der Beurkundung geklärt sein.
Was kostet die Begleitung durch den Energie-Effizienz-Experten?
Das hängt von Gebäudegröße, Förderstufe und Nachweisumfang ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Der Rahmen reicht vom einfachen Effizienzhaus-Nachweis für ein Einfamilienhaus bis zur QNG-Begleitung eines Mehrfamilienhauses mit Ökobilanz. Die Kosten sind bei den Neubauprogrammen förderfähig und über den Kredit mitfinanzierbar.
Fazit
Die Neubauförderung 2026 ist keine Zuschuss-, sondern eine Zinsförderung – und sie ist an technisch anspruchsvolle Bedingungen geknüpft. Wer schnell handeln kann und eine Genehmigung hat, nutzt bis zum 31. Dezember 2026 die befristete Effizienzhaus-55-Stufe. Alle anderen planen auf das Klimafreundliche Wohngebäude, und wer ein Mehrfamilienhaus baut oder vermietet, rechnet die QNG-Stufe mit 150.000 Euro je Wohneinheit und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG von Anfang an mit.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, nicht der Aufwand. Effizienzhaus-Stufe, Ökobilanz und QNG-Anforderungen gehören in die Vorplanung – wenn Tragwerk, Untergeschoss und Anlagentechnik feststehen, ist der Spielraum weg. Die 24 Kilogramm CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr entscheiden sich an der Konstruktion, nicht an der Dämmstärke.
khb ingenieure aus Frankfurt am Main begleitet Neubauvorhaben im Rhein-Main-Gebiet als Energie-Effizienz-Experte und Bauphysikbüro: GEG- und Effizienzhaus-Nachweis, Ökobilanz für das Klimafreundliche Wohngebäude, QNG-Begleitung, Bestätigung zum Antrag und Baubegleitung. khb prüft kostenlos und meist in 1–2 Werktagen, welche Förderstufe für Ihr Vorhaben realistisch erreichbar ist – die vollständige Nachweisführung und Zertifizierungsbegleitung ist anschließend kostenpflichtig.



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