Barrierefreiheit im QNG: welches Maß gilt wo — Bewegungsflächen, die 7-von-8-Regel und die Abgrenzung zur DIN 18040-2
Kaum eine QNG-Anforderung erzeugt so viele Rückfragen wie die Barrierefreiheit. Der Grund ist selten fachliche Schwierigkeit, sondern eine Verwechslung: Drei Regelwerke verwenden dieselben Begriffe und teilweise dieselben Zahlen, fordern aber nicht dasselbe. Wer 1,50 m × 1,50 m in einen QNG-Grundriss einzeichnet, hat meist ein Maß aus der falschen Ebene übernommen.
Dieser Beitrag ordnet die Ebenen und nennt zu jedem Maß die Fundstelle: Anforderung 4 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch, den READY-Standard des BBSR und die DIN 18040-2. Stand 2026; maßgeblich ist die bei Beauftragung der Zertifizierungsstelle gültige Fassung. Den Überblick über das Siegel gibt der khb-Beitrag zum QNG.
Welche Bewegungsfläche fordert das QNG innerhalb der Wohnung?
Innerhalb der Wohnung fordert das QNG bei QNG-PLUS eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m × 1,20 m und bei QNG-PREMIUM mindestens 1,20 m × 1,20 m. Grundlage ist die Anforderung A2.7 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch. Ein Maß von 1,50 m × 1,50 m verlangt das QNG an keiner einzigen Stelle.
Die 1,50 m × 1,50 m, die in Planungsgesprächen ständig fallen, stammen aus der DIN 18040-2 und gelten dort nur für den Standard rollstuhlgerecht. Außerhalb der Wohnung gilt ohnehin ein anderes Maß: Die Anforderung A2.6 verlangt dort Wendeflächen — bei QNG-PLUS sind 1,20 m × 1,20 m bedingt zulässig, sofern keine Sackgassen vorhanden sind, bei QNG-PREMIUM sind 1,40 m × 1,70 m vorzusehen.
Anforderung | Maß | gilt wo | Grundlage |
|---|---|---|---|
Bewegungsfläche (A2.7) | 0,90 × 1,20 m | QNG-PLUS, in der Wohnung | Anlage 3, ready besuchsgeeignet |
Bewegungsfläche (A2.7) | 1,20 × 1,20 m | QNG-PREMIUM, in der Wohnung | Anlage 3, ready plus |
Wendefläche (A2.6) | 1,20 × 1,20 m, bedingt zulässig | QNG-PLUS, außerhalb der Wohnung | Anlage 3, ready besuchsgeeignet |
Wendefläche (A2.6) | 1,40 × 1,70 m | QNG-PREMIUM, außerhalb der Wohnung | Anlage 3, ready plus |
Schwellenlos (A1.2) | max. 0,4 cm | bis zur Wohnungseingangstür | Handreichung 3.1.4 |
Bewegungsfläche barrierefrei | 1,20 × 1,20 m | DIN-Ebene, im QNG nicht gefordert | DIN 18040-2 |
Bewegungsfläche rollstuhlgerecht (R) | 1,50 × 1,50 m | dito | DIN 18040-2 |
Wo genau im Grundriss muss die Bewegungsfläche nachgewiesen werden?
Nachzuweisen sind die Bewegungsflächen in den Wohnräumen, in mindestens einem Gäste-WC oder einem Badezimmer mit Toilette sowie in den notwendigen Fluren, damit die wesentlichen Flächen erreichbar sind. Abstellräume zählen ausdrücklich nicht zu den wesentlichen Flächen. Diese Konkretisierung stammt aus den FAQ des Systemanbieters BNK.
Die Anlage 3 nennt für A2.7 nur den Ort innerhalb der Wohnung, ohne die Räume aufzuzählen. Die Praxiskonkretisierung liefert die FAQ zum BNK-Kriteriensteckbrief 1.7.1, Eintrag Q11.0. Daraus ergibt sich:
Wohnraum: eine Bewegungsfläche im Raum, nicht in der Möblierung versteckt. Sie darf nicht dauerhaft durch feste Einbauten belegt sein.
Sanitärbereich: mindestens ein WC-Raum je Wohneinheit mit der Fläche vor dem Objekt. Ist nur ein Bad vorhanden, wird der Nachweis dort geführt.
Notwendige Flure in der Wohnung als Verbindung der wesentlichen Flächen.
Kellerräume: Für QNG-PLUS gilt ready besuchsgeeignet dort nicht. Liegen im Keller Gemeinschaftsräume, gilt er für den Zugang bis in diese Räume.
Die Nachweise sind objektbezogen zu führen, also je WC und je Waschbecken. Ein reiner Textnachweis reicht nicht: Gefordert sind Ausführungspläne und eine Fotodokumentation.
Ab wie vielen Wohneinheiten gilt die Sieben-von-acht-Regel?
Die Anforderung 4 des QNG greift bei neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten, also ab sechs. Bei fünf oder weniger Wohneinheiten stellt das QNG keine eigenen Barrierefreiheitsanforderungen an das Gebäude. Reihenhäuser sind ausgenommen, wenn sie als eine Gebäudeeinheit mit mehreren Wohneinheiten zertifiziert werden.
Der Wortlaut der Anlage 3 lautet „mehr als 5 Wohneinheiten“. Das wird gelegentlich als „ab 5“ gelesen und führt dann beim Fünf-Parteien-Haus zu einer Anforderung, die es nicht gibt. Die QNG-FAQ bestätigen die enge Lesart ausdrücklich.
Entscheidend ist, was als Wohneinheit zählt: Räume in abgeschlossenem Zusammenhang mit eigenem abschließbarem Zugang und Versorgungsanschlüssen für Küche und Bad oder WC. In Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten die Appartements der Bewohnenden als Wohneinheiten; Küche und Bad dürfen dort außerhalb liegen, in Pflegeheimen ist der Zugang zu einer Küche gar nicht erforderlich. Diese Ausnahme wird regelmäßig übersehen.
Welche acht Anforderungen sind im QNG maßgeblich?
Es sind acht Kriterien aus dem READY-Standard, aufgeführt in der Anlage 3 zum QNG-Handbuch auf Seite 11: zwei zu absatzfreien Zugängen, fünf zu ausreichenden Größen und eines zur Treppensteigung. Sieben davon müssen erfüllt sein, bei QNG-PLUS im Niveau ready besuchsgeeignet, bei QNG-PREMIUM im schärferen Niveau ready plus.
Diese Liste ist abschließend. Die QNG-FAQ formulieren das ungewöhnlich deutlich: Maßgeblich sind ausschließlich die acht Kriterien der Anlage 3, alle weiteren Angaben aus dem READY-Katalog sind unerheblich. Aus dem Leitkriterium A4 „Attraktivität und Sicherheit“ ist damit nur A4.4 Treppensteigung zu beachten; gewendelte Treppenläufe sind zulässig, solange das Steigungsverhältnis stimmt.
Nr. | Kriterium | QNG-PLUS (ready besuchsgeeignet) | QNG-PREMIUM (ready plus) |
|---|---|---|---|
1 | A1.1 Aufzug | nachweislich vorbereitet (Fläche, Statik, Gründung) | vorhanden |
2 | A1.2 Erschließung | stufen-/schwellenlos bis Wohnungstür, max. 0,4 cm | wie PLUS |
3 | A2.2 Wege und Flure | 1,20 m; 1,00–1,20 m bedingt zulässig | 1,20 m, ohne Ausnahme |
4 | A2.4 Haus- und Wohnungseingangstüren | lichte Durchgangsbreite 0,90 m | wie PLUS |
5 | A2.5 Türen allgemein | nutzbare Durchgangsbreite 0,80 m | wie PLUS |
6 | A2.6 Wendeflächen außerhalb der Wohnung | 1,20 × 1,20 m bedingt zulässig | 1,40 × 1,70 m |
7 | A2.7 Bewegungsflächen in der Wohnung | 0,90 × 1,20 m | 1,20 × 1,20 m |
8 | A4.4 Treppensteigung | 18/27 cm, ohne Rundung | 17/29 cm, ohne Rundung |
Quote | Bezugsmenge | mind. 80 % der Wohneinheiten und Gemeinschaftsflächen | alle Wohneinheiten und Gemeinschaftsflächen |
Die Streichoption ist nicht frei: A1.1 und A1.2 hängen zusammen. Wird bei einem mehrgeschossigen Gebäude A1.2 gestrichen, muss A1.1 zwingend erfüllt werden, weil sich „stufen- und schwellenlos“ über eine Treppe nicht darstellen lässt. A4.4 gilt bei Maisonettewohnungen auch für die innenliegende Treppe.
Beziehen sich die 80 Prozent auf die Anzahl der Wohneinheiten oder auf die Wohnfläche?
Der Wortlaut der Anlage 3 nennt mindestens 80 % der Wohneinheiten und mindestens 80 % der Gemeinschaftsflächen. Für die Wohneinheiten spricht das für die Anzahl, für die Gemeinschaftsflächen für die Fläche. In der Praxis wird dennoch uneinheitlich gerechnet, weil das BNK-System an anderer Stelle flächenbezogen mittelt. Hier besteht echter Auslegungsspielraum.
Die Anforderung ANF4-WG1 spricht von 80 % der Wohneinheiten; grammatikalisch bezieht sich der Prozentsatz damit auf deren Anzahl. Für die Gemeinschaftsflächen nennt derselbe Satz ausdrücklich 80 % der Gemeinschaftsflächen, also eine Flächengröße — die Bezugsgrößen sind im Text erkennbar unterschiedlich gewählt.
Die Verwirrung entsteht eine Ebene tiefer. Der BNK-Kriteriensteckbrief 1.7.1 ist ein eigenes Punktesystem, und dort gilt laut FAQ Q3.0: Die Bewertung erfolgt pro Wohneinheit und wird flächenbezogen auf das Gesamtgebäude gemittelt. Das ist eine Punktemittelung, keine Auslegung der QNG-Quote. Wer beides in einem Rechenblatt vermischt, erhält zwei Ergebnisse.
Relevant wird der Unterschied bei ungleich verteilten Wohnungsgrößen: zwölf Wohneinheiten, davon zehn kleine und zwei große Penthouse-Einheiten. Nach Anzahl dürfen zwei Einheiten die Anforderungen verfehlen, unabhängig von ihrer Größe; nach Fläche könnten dieselben zwei Penthouses die Quote reißen. Belastbar ist nach dem Wortlaut die Zählung nach Anzahl — ebenso belastbar ist, dass die Frage in der Praxis uneinheitlich beantwortet wird.
Verlässlich ist deshalb nur ein Weg: die Bezugsgröße vor der Ausführungsplanung mit der Zertifizierungsstelle schriftlich klären. khb ingenieure macht das standardmäßig und hinterlegt Bezugsgröße, Quote und Streichkriterium je Wohneinheit in der eigenen Software QNG Manager, sodass eine spätere Grundrissänderung sofort zeigt, ob die Quote noch hält.
Wann braucht das Gebäude einen Aufzug und wann reicht ein Treppen- oder Plattformlift?
Nach der Auslegung der Siegelgeberin können in Gebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen statt eines Aufzugs Treppen- und Plattformlifte eingesetzt werden; auch sie müssen nachweislich vorbereitet sein. Erst Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen müssen mit einem Aufzug nachweislich vorbereitet werden. Bei QNG-PREMIUM muss der Aufzug vorhanden sein.
Diese Auslegung steht in den QNG-FAQ, Stand 01.10.2025. Sie ist wichtig, weil A1.1 im Wortlaut der Anlage 3 keine Geschossgrenze nennt und deshalb häufig strenger gelesen wird, als sie gemeint ist. Vollgeschosse sind nach Musterbauordnung alle oberirdischen Geschosse.
Der Schlüsselbegriff ist „nachweislich vorbereitet“: baulich-räumliche Maßnahmen, für die der technische oder planerische Nachweis des möglichen Ein- oder Umbaus erbracht wird. Für den Aufzug heißt das: Grundfläche baurechtlich gesichert, Belastbarkeit der Decken statisch nachgewiesen, Raumbedarf für die reduzierte Unter- und Überfahrt gesichert — und das früh, optimalerweise in der Genehmigungsplanung. Ein nachträglich in den Grundriss geschobener Schacht ohne passende Statik ist kein Nachweis.
Wer die Liftvariante wählt, sollte die Treppenbreite mitdenken. Für Einfamilienhäuser nennt die BNK-FAQ nach Herstellerangaben mindestens 70 cm für einen Sitzlift und mindestens 80 cm für einen Plattformlift. Bei Mehrfamilienhäusern muss die verbleibende Restlaufbreite die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege nach Landesbauordnung und DIN 18065 weiter erfüllen. Und ein vorhandener Aufzug entbindet nicht von den Anforderungen an die Treppe: Er gilt als Hilfsmittel und kann ausfallen.
Wie breit müssen Flure und Türen sein und was heißt „bedingt zulässig“?
Flure brauchen im QNG eine nutzbare Breite von mindestens 1,20 m. Breiten zwischen 1,00 m und 1,20 m sind bei QNG-PLUS bedingt zulässig, wenn der Flur gerade verläuft und keine seitlichen Abgänge hat. Bedingt zulässig ist dabei kein Freibrief, sondern eine begründungspflichtige Behelfsanforderung im Einzelfall.
Die Handreichung definiert den Begriff als Ersatz- oder Behelfsanforderung, die nur im begründeten Einzelfall an die Stelle der Regelvorgabe treten darf; die Begründung muss nachweisen, dass bestehende Gegebenheiten die Regelvorgabe nicht ermöglichen oder unverhältnismäßigen Aufwand verursachen. Ein knapper Grundriss allein genügt nicht. An A2.2 hängen drei Regelungen:
Durchgangs- oder Leibungstiefen von höchstens 1,0 m: Hier sind Durchgangsbreiten von 90 cm bedingt zulässig.
Flurbreiten zwischen 1,00 m und 1,20 m: bedingt zulässig bei geraden Fluren ohne seitliche Abgänge oder bei erhöhter Mindestbreite der seitlichen Türen.
Faustregel vor Drehflügeltüren: F + T ≥ 2,00 m, mit F als Flurbreite und T als Türbreite. Ein 1,00-m-Flur verlangt danach eine Tür von mindestens 1,00 m.
Diese Faustregel ist der Grund, warum die Flurausnahme seltener trägt, als sie aussieht: Wer den Flur schmälert, muss die Türen verbreitern. Bei QNG-PREMIUM entfällt sie ohnehin.
Bei den Türen sind zwei Begriffe zu trennen. A2.4 fordert für Haus-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m, A2.5 für Türen, Fenstertüren und offene Durchgänge eine nutzbare Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m. Die Handreichung stellt klar, dass ein Standard-Rohbaumaß von 88,5 cm die 80 cm nutzbare Breite nicht mehr erfüllt, sobald Bauart, Beschlag oder Öffnungswinkel sie einschränken. Wer nur das Rohbaumaß bemaßt, hat den Nachweis nicht geführt.
Was ist der Unterschied zwischen QNG-Anforderung, READY-Leitfaden und DIN 18040-2?
Es sind drei Ebenen. Die QNG-Anforderung 4 ist die verbindliche Bedingung des Siegels und umfasst genau acht Kriterien. Der READY-Leitfaden des BBSR ist der Katalog, aus dem diese acht stammen und der weit mehr enthält. Die DIN 18040-2 ist die Norm für barrierefreie Wohnungen und im QNG-Wohngebäude nicht gefordert.
Die Ebenen unterscheiden sich nicht nur im Umfang, sondern im Ziel. Der READY-Standard bereitet Wohnungen auf einen späteren altengerechten Umbau vor; sein Mindestniveau heißt besuchsgeeignet, weil eine bewegungseingeschränkte Person die Wohnung erreichen und besuchsweise nutzen können soll. Die DIN 18040-2 zielt dagegen auf die dauerhafte Nutzung und unterscheidet „barrierefrei“ vom mit R gekennzeichneten Standard „rollstuhlgerecht“.
Ebene | Was es ist | Verbindlichkeit im QNG | Leitmaß |
|---|---|---|---|
QNG-Anforderung 4 (ANF4-WG1) | acht Kriterien, sieben zu erfüllen | verbindlich ab mehr als fünf Wohneinheiten | 0,90 × 1,20 m (PLUS), 1,20 × 1,20 m (PREMIUM) |
READY-Leitfaden des BBSR | Planungskatalog: besuchsgeeignet / plus / superior | nur die acht Kriterien der Anlage 3 | im QNG nur über A2.7 |
DIN 18040-2, Ausgabe 2011-09 | Norm barrierefreies Bauen, Wohnungen | nicht gefordert; Landesbaurecht bleibt unberührt | 1,20 × 1,20 m; R 1,50 × 1,50 m |
Zwei Beispiele machen den Unterschied greifbar. Vor dem Bett fordert die DIN 18040-2 eine Bewegungsfläche von 1,20 m entlang der einen und 0,90 m entlang der anderen Bettlängsseite; rollstuhlgerecht 1,50 m und 1,20 m. Vor WC, Waschtisch, Dusche und Badewanne sieht sie 1,20 m × 1,20 m vor, rollstuhlgerecht 1,50 m × 1,50 m. Das QNG kennt beide Sonderfälle nicht: A2.7 nennt nur ein Mindestmaß ohne Bett- oder Objektbezug.
Ein Unterschied mit unmittelbarer Baufolge betrifft die Schwelle. QNG und BNK definieren schwellenlos mit maximal 0,4 cm; die DIN 18040-2 lässt technisch unabdingbare Schwellen bis 2 cm zu. Dazwischen liegt der Unterschied zwischen einer flächenbündigen Lösung und einem gängigen Standardprofil. Wer nach DIN plant und nach QNG nachweist, fällt genau hier durch.
Für Nichtwohngebäude dreht sich die Logik um. Dort verlangt ANF4-NW1 bei Arbeitsstätten ab 20 Beschäftigten für QNG-PLUS mindestens 10 % und für QNG-PREMIUM mindestens 25 % der Arbeitsstättenbereiche barrierefrei zugänglich, mit barrierefreien Sanitärräumen im gleichen Geschoss. Und hier gilt ausdrücklich: Die DIN 18040-1 muss eingehalten und nachgewiesen werden, unabhängig davon, ob sie im Bundesland eingeführt ist.
Was bedeutet Nutzungsneutralität und warum reicht sie allein nicht?
Nutzungsneutralität ist das Basiskriterium des BNK-Steckbriefs 1.7.1: Für jede Wohneinheit ist darzustellen, dass die Hauptwohnräume später mit geringem baulichem Aufwand barrierefrei umgerüstet werden können. Sie gilt unabhängig von der Gebäudegröße. Ab mehr als fünf Wohneinheiten kommen die QNG-Anforderungen der Anlage 3 zusätzlich hinzu.
Als Hauptwohnräume nennt die BNK-FAQ Wohnzimmer, Küche, Bad und mindestens ein Schlafzimmer. Liegen sie im Erdgeschoss, ist nur dieses zu betrachten; liegen Schlafraum und Bad im Obergeschoss, ist auch dieses samt Treppenhaus einzubeziehen. Das entscheidet bei Maisonette- und Reihenhausgrundrissen über den Prüfumfang.
Der Nachweis ist konzeptionell: Pläne mit Legende plus eine Kurzbeschreibung, wie die Wohneinheit später umgerüstet werden kann. In der Praxis heißt das: tragende Wände so setzen, dass eine Badvergrößerung ohne Statikeingriff möglich bleibt; Installationsschächte so anordnen, dass ein WC versetzt werden kann. Diese Entscheidungen fallen in der Entwurfsphase und sind später kaum korrigierbar.
Häufige Fragen
Muss im QNG jede Wohnung rollstuhlgerecht sein?
Nein. Das QNG fordert weder Rollstuhlgerechtigkeit noch die vollständige Anwendung der DIN 18040-2. Maßgeblich sind ausschließlich die acht Kriterien der Anlage 3, von denen sieben zu erfüllen sind.
Gilt die Anforderung 4 auch für Einfamilienhäuser?
Nein. Die QNG-FAQ stellen klar, dass sich ANF4-WG1 nur auf neuerrichtete Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten bezieht. Für Einfamilienhäuser bleibt das Basiskriterium Nutzungsneutralität maßgeblich.
Zählt eine Einliegerwohnung als eigene Wohneinheit?
Nach der BNK-FAQ ergänzt eine Einliegerwohnung die Hauptwohnung. Obwohl sie eine eigene funktionale Einheit bildet, reicht es aus, wenn die Hauptwohnung die Anforderungen erfüllt.
Müssen Balkon und Tiefgarage schwellenlos sein?
Nach den QNG-FAQ, Stand 01.10.2025, sind Balkonzugänge und Tiefgaragen in den Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht benannt und deshalb nicht zu berücksichtigen. Planerisch bleibt beides empfehlenswert.
Wer prüft die Barrierefreiheit im QNG-Verfahren?
Die Konformitätsprüfung liegt bei der beauftragten Zertifizierungsstelle. Den Nachweis erstellt der Planer oder ein beauftragtes Ingenieurbüro. khb ingenieure aus Frankfurt am Main übernimmt diese Nachweisführung für Bauvorhaben im Rhein-Main-Gebiet.
Fazit
Die Barrierefreiheit im QNG ist enger gefasst, als ihr Ruf vermuten lässt: acht Kriterien, sieben davon zu erfüllen, ab mehr als fünf Wohneinheiten, mit klaren Maßen — 0,90 m × 1,20 m in der Wohnung bei PLUS, 1,20 m × 1,20 m bei PREMIUM, 1,20 m Flurbreite, 0,90 m lichte und 0,80 m nutzbare Durchgangsbreite.
Die Fehler entstehen fast immer an den Ebenengrenzen: DIN-Maße im QNG-Nachweis, Rohbaumaße statt nutzbarer Durchgangsbreite, ein Schwellendetail mit 2 cm statt 0,4 cm, ein Aufzugsschacht ohne statische Vorbereitung. Und offen bleibt die Bezugsgröße der 80 Prozent — diese eine Frage vor der Ausführungsplanung zu klären, ist der wirksamste Einzelschritt im ganzen Thema.
khb ingenieure aus Frankfurt am Main begleitet QNG-Zertifizierungen im gesamten Rhein-Main-Gebiet, einschließlich der Nachweisführung zur Anforderung 4 mit Bemaßung der Bewegungsflächen, Quotenermittlung und Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle. khb prüft kostenlos und meist in 1 bis 2 Werktagen, ob Ihr Vorhaben unter die Anforderung 4 fällt und welche Kriterien im Grundriss kritisch sind; die vollständige Nachweisführung ist anschließend kostenpflichtig.



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