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KfW- und BEG-Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden: Der Leitfaden 2026

Kais
17. Juni
8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. Aug.

Wer sein Wohngebäude energetisch sanieren will, steht schnell vor einem Förderdschungel: KfW, BAFA, BEG, Effizienzhaus-Stufen, EE-Klasse, NH-Klasse, BzA, BnD. Die Begriffe wirken sperrig, die Programme ändern sich regelmäßig – zuletzt gründlich zum 21. Juli 2026 – und am Ende geht es um viel Geld: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit, dazu ein Tilgungszuschuss, dessen Höhe an der erreichten Effizienzhaus-Stufe hängt.

Dieser Leitfaden ordnet die Bausteine der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude und beantwortet die Fragen, die uns als Bauphysik-Büro in Frankfurt am Main am häufigsten gestellt werden. Alle Werte auf dem Stand des KfW-Merkblatts zum Kredit 261, Fassung 07/2026; Stand dieser Fassung: August 2026. Verbindlich sind die Merkblätter von KfW und BAFA. Dies ist keine Förderrechts- oder Steuerberatung.

Was hat sich mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 geändert?

Zum 21. Juli 2026 wurden die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesenkt und der Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse gestrichen. Gefördert werden nur noch Effizienzhaus-Stufen in der EE- oder NH-Variante. Der Kredit liegt einheitlich bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, dafür wird er stärker verbilligt.

Die Logik der Reform: weniger verlorener Zuschuss, dafür günstigerer Kredit. Wer aus Eigenmitteln saniert, spürt die Kürzung unmittelbar; wer ohnehin Fremdkapital aufnimmt, verlagert den Vorteil auf die Zinsersparnis. Die vier Punkte, die in der Praxis am meisten ausmachen:

  • Tilgungszuschüsse: einheitlich 10 Prozentpunkte niedriger als vor dem 21. Juli 2026.

  • EE-Bonus: entfällt. Die EE-Klasse ist jetzt Grundvoraussetzung, kein Aufschlag mehr.

  • NH-Klasse (QNG PLUS): bringt weiterhin 5 Prozentpunkte zusätzlich – bei EH 70 und EH 85 sogar den einzigen Tilgungszuschuss.

  • Einzelmaßnahmen (BAFA): der iSFP-Bonus wirkt nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.

Die Einzelheiten der Reform haben wir in einem eigenen Beitrag aufbereitet: KfW-Förderung für die Sanierung ab 21. Juli 2026.

Welche KfW- und BEG-Förderung gibt es für die Sanierung?

Für die Sanierung von Wohngebäuden gibt es drei Wege: den KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss, wenn das ganze Gebäude eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik (BEG EM) und die KfW-Heizungsförderung 458 für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.

  • KfW 261 (BEG Wohngebäude): Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss. Gefördert wird nur, wenn der Bauantrag des Bestandsgebäudes bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

  • BEG EM (BAFA): Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Grundförderung 15 Prozent, iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte nur oberhalb von 30.000 Euro Kosten.

  • KfW 458 (Heizungsförderung): Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus seit 21. Juli 2026 nur noch 16 Prozent und ab 2027 halbjährlich sinkend.

Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert und wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

Gefördert werden Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal, jeweils nur in der EE- oder NH-Variante. Laut KfW-Merkblatt 261 (07/2026) beträgt der Tilgungszuschuss für EH 40 EE zehn Prozent, für EH 55 EE und Denkmal EE fünf Prozent, für EH 70 EE und EH 85 EE null Prozent. Die NH-Klasse bringt jeweils 5 Prozentpunkte mehr.

Die Zahl der Stufe gibt den Jahres-Primärenergiebedarf in Prozent eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) an: Ein Effizienzhaus 55 benötigt 55 Prozent. Zweite Größe ist der Transmissionswärmeverlust, also die Qualität von Dämmung und Wärmebrücken. Beides wird nach DIN V 18599 bilanziert. Die folgende Tabelle zeigt die Zuschüsse, bezogen auf den vollen Kreditrahmen von 150.000 Euro je Wohneinheit:

Stufe

EE-Klasse

NH-Klasse (QNG PLUS)

max. Zuschuss je Wohneinheit

EH 40

10 %

15 %

15.000 bis 22.500 Euro

EH 55

5 %

10 %

7.500 bis 15.000 Euro

EH 70

0 %

5 %

0 bis 7.500 Euro

EH 85

0 %

5 %

0 bis 7.500 Euro

EH Denkmal

5 %

10 %

7.500 bis 15.000 Euro

Dazu kommen zwei Boni, die mit der NH-Klasse und untereinander kumulierbar sind: 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building, also eines der energetisch schlechtesten Gebäude im Bestand, und 15 Prozentpunkte für eine serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen. Rechnerisch sind damit in der Spitze 40 Prozentpunkte möglich – EH 40 NH mit beiden Boni, also 60.000 Euro je Wohneinheit. In der Praxis ist das eine seltene Konstellation.

Was bringt die EE-Klasse, was die NH-Klasse?

Die EE-Klasse ist seit dem 21. Juli 2026 kein Bonus mehr, sondern Eintrittskarte: Jede geförderte Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken. Zusätzliches Geld bringt nur noch die NH-Klasse: 5 Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss, gebunden an ein QNG-PLUS-Zertifikat.

Damit entscheidet die Nachhaltigkeit unmittelbar über Geld – bei EH 70 und EH 85 sogar darüber, ob es überhaupt einen Tilgungszuschuss gibt. Die Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung selbst sind mitgefördert: 50 Prozent Tilgungszuschuss, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 4.000 Euro je Wohneinheit (maximal 40.000 Euro) beim Mehrfamilienhaus. Für die strukturierte Vorbereitung des QNG-Nachweises setzt khb ingenieure die eigene Software QNG Manager ein.

Typische Fehlerquelle aus unseren Projekten: Die NH-Klasse wird erst diskutiert, wenn die Sanierung schon läuft. Das QNG-Zertifikat verlangt aber Nachweise zu Baustoffen, Schadstoffen und Lebenszyklusbilanz, die während der Ausführung dokumentiert werden müssen. Wer erst am Ende daran denkt, verliert die 5 Prozentpunkte – bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten schnell ein fünfstelliger Betrag.

Wie läuft der Förderantrag ab?

Die Reihenfolge ist bindend: Energieeffizienz-Experten beauftragen, Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen, Antrag über einen Finanzierungspartner bei der KfW stellen – und erst danach mit dem Vorhaben beginnen. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist förderschädlich. Nach Abschluss folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

  • 1. Aufnahme und Bilanzierung: Gebäude erfassen, Berechnung nach DIN V 18599, Ziel-Stufe und Klasse festlegen.

  • 2. BzA: Der Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag mit eigener ID.

  • 3. Antrag: über die Hausbank bei der KfW (261) beziehungsweise beim BAFA für Einzelmaßnahmen. Für Anträge nach den neuen Konditionen sind neue vorhabenbezogene Bestätigungen nötig.

  • 4. Zusage abwarten, dann Aufträge vergeben und bauen – baubegleitet durch den Experten.

  • 5. BnD: Bestätigung nach Durchführung, inklusive der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten.

  • 6. Gutschrift: Der Tilgungszuschuss wird mit dem Kredit verrechnet; eine Barauszahlung gibt es nicht.

Wer darf die Nachweise erstellen?

BzA und BnD darf nur ein Energieeffizienz-Experte erstellen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude geführt wird. Er ist vorhabenbezogen und unabhängig zu beauftragen und darf nicht mit den bauausführenden Firmen oder Lieferanten verbunden sein.

Seine Leistung ist selbst förderfähig: Energetische Fachplanung und Baubegleitung erhalten 50 Prozent Tilgungszuschuss, begrenzt auf 10.000 Euro je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 4.000 Euro je Wohneinheit und höchstens 40.000 Euro beim Mehrfamilienhaus. khb ingenieure übernimmt die Bilanzierung nach DIN V 18599, die Festlegung der erreichbaren Stufe und die Nachweisführung im Verbund mit einem gelisteten Experten.

Lohnt sich Komplettsanierung oder Einzelmaßnahme?

Wer ohnehin umfassend modernisiert, fährt meist mit der Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 besser, weil Kreditrahmen und Tilgungszuschuss deutlich höher liegen. Für schrittweises Vorgehen bleiben die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA – seit dem 21. Juli 2026 allerdings mit deutlich eingeschränktem iSFP-Bonus.

Bei den Einzelmaßnahmen liegen die förderfähigen Höchstkosten weiterhin bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Ein kleines Paket unter dieser Schwelle bringt fördertechnisch also keinen Bonus mehr.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Ein Zweifamilienhaus in Frankfurt am Main wird auf EH 55 mit NH-Klasse saniert. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 Prozent auf den bewilligten Kreditbetrag. Bei 130.000 Euro Kredit je Wohneinheit sind das 13.000 Euro je Einheit, zusammen 26.000 Euro – zusätzlich zum verbilligten Zins. Ohne NH-Klasse wären es 5 Prozent, also 6.500 Euro je Einheit. Die Zahlen sind illustrativ; maßgeblich ist die Berechnung für das konkrete Gebäude.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Gibt es den 5-Prozent-Bonus für die EE-Klasse noch?

Nein. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Die EE-Klasse ist seitdem Voraussetzung jeder geförderten Effizienzhaus-Stufe. Nur die NH-Klasse mit QNG-PLUS-Zertifikat bringt noch 5 Prozentpunkte zusätzlich.

Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?

Die KfW fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über den Kredit 261 mit Tilgungszuschuss und den Heizungstausch über den Zuschuss 458. Das BAFA fördert einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik per direktem Zuschuss.

Wie hoch ist die Förderung pro Wohneinheit?

Der Kredit 261 umfasst bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss reicht von 0 Prozent bei EH 85 EE bis 15 Prozent bei EH 40 NH, also bis 22.500 Euro je Wohneinheit; mit den Boni für Worst Performing Building und serielle Sanierung rechnerisch mehr. Stand: KfW-Merkblatt 261, Fassung 07/2026.

Wann muss die BzA vorliegen?

Die Bestätigung zum Antrag ist Grundlage des Antrags und muss deshalb vor der Antragstellung vorliegen. Der Antrag wiederum muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein – ein früherer Vorhabenbeginn ist förderschädlich.

Brauche ich zwingend einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für KfW 261 und für die BEG-Einzelmaßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht; nur er darf BzA und BnD erstellen. Seine Leistung ist mit 50 Prozent Tilgungszuschuss anteilig förderfähig.

Was kostet eine Energieberatung bzw. KfW-Baubegleitung?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Zustand und Umfang der Sanierung ab – eine pauschale Zahl gibt es nicht. Wichtig ist: Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird im Rahmen der BEG selbst bezuschusst, das mindert die tatsächliche Belastung deutlich (Stand 2026). Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach einer kurzen Ersteinschätzung Ihres Vorhabens.

Wie bekomme ich eine bauphysikalische Beratung für mein Sanierungsprojekt in Frankfurt?

Senden Sie uns Pläne, Baujahr und die geplanten Maßnahmen – mehr braucht es für den Einstieg nicht. khb ingenieure prüft kostenlos und meist in 1–2 Werktagen, welche Effizienzhaus-Stufe und welcher Förderweg für Ihr Gebäude infrage kommen. Danach entscheiden Sie, ob wir Nachweis und Antragsbegleitung übernehmen.

Welche messtechnischen Untersuchungen sind für Neubauten und Sanierungen sinnvoll?

Für den Effizienzhaus-Nachweis ist die Luftdichtheitsmessung mit dem Blower-Door-Test die wichtigste Messung – insbesondere, wenn in der Energiebilanz ein reduzierter Luftwechsel angesetzt wird. Ergänzend macht eine Thermografie Schwachstellen wie Wärmebrücken und Leckagen sichtbar. Beides hilft, Ausführungsfehler zu erkennen, bevor sie teuer werden.

Brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten für die KfW-Förderung?

Ja – für die KfW-Effizienzhaus-Förderung ist ein Energie-Effizienz-Experte Pflicht. Nur ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes darf die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen, ohne die kein Antrag bei der KfW möglich ist. Auch die Bestätigung nach Durchführung (BnD) am Ende des Vorhabens gehört zu seinen Aufgaben. Ohne ihn gibt es keine Effizienzhaus-Förderung.

Der Energie-Effizienz-Experte begleitet das Vorhaben von Anfang bis Ende: Er bilanziert das Gebäude, erstellt die BzA mit eigener ID, begleitet die Ausführung als energetische Baubegleitung und bestätigt am Schluss mit der BnD, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden. Beim Effizienzhaus-Nachweis wird die Luftdichtheit häufig mit einem Blower-Door-Test belegt, insbesondere wenn die Energiebilanz einen reduzierten Luftwechsel ansetzt.

Zu finden sind zugelassene Fachleute über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird – die Suche läuft über das offizielle Portal www.energie-effizienz-experten.de nach Postleitzahl und Leistung. Alternativ beauftragen Sie direkt ein Ingenieurbüro wie khb ingenieure aus Frankfurt am Main, das die Bilanzierung nach DIN V 18599 und die komplette Nachweisführung im Verbund mit einem gelisteten Experten übernimmt.

Die Kosten für den Experten tragen Sie nicht allein: Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird im Rahmen der BEG selbst bezuschusst, gedeckelt je Vorhaben beziehungsweise je Wohneinheit (Stand 2026). Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.

So läuft es bei khb ingenieure: Sie senden uns die Eckdaten Ihres Gebäudes, wir geben eine kostenlose Ersteinschätzung – meist innerhalb von 1–2 Werktagen –, welche Effizienzhaus-Stufe realistisch ist und welcher Förderweg sich rechnet. Danach folgen Bilanzierung, BzA, Antragsbegleitung und auf Wunsch die Baubegleitung bis zur BnD.

Fazit

Nach der Reform vom 21. Juli 2026 ist die BEG-Förderung schmaler, aber weiterhin erheblich – und sie belohnt Planung stärker als früher. Entscheidend sind drei Größen: die erreichbare Effizienzhaus-Stufe, die Klasse (EE als Pflicht, NH als einziger Aufschlag) und die korrekte Reihenfolge von BzA, Antrag, Bau und BnD. Wer das vorab durchrechnet, verschenkt nichts; wer zu früh startet, verliert die Förderung ganz.

khb ingenieure begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet bei der energetischen Sanierung: Bilanzierung nach DIN V 18599, Festlegung von Stufe und Klasse, QNG-Nachweis und Fördernachweise. khb prüft kostenlos und meist in 1–2 Werktagen, welche Effizienzhaus-Stufe und welcher Förderweg sich für Ihr Gebäude rechnen. Die vollständige Nachweisführung und Antragsbegleitung ist anschließend kostenpflichtig.

 
 
 

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