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KfW-Förderung für die Sanierung ab 21. Juli 2026: Was sich geändert hat und wie hoch die Zuschüsse jetzt ausfallen

  • Kais
  • vor 5 Stunden
  • 6 Min. Lesezeit

Am 21. Juli 2026 hat der Bund die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) spürbar umgebaut. Wer im Rhein-Main-Gebiet ein Wohngebäude saniert, muss jetzt mit anderen Zahlen rechnen als noch im Frühjahr: Die Zuschüsse fallen an mehreren Stellen niedriger aus, dafür wird der KfW-Kredit stärker verbilligt. Dieser Beitrag ordnet ein, was sich konkret geändert hat und wie hoch die Förderung für Sanierung, Gebäudehülle und Heizungstausch aktuell ist. Alle Werte auf dem Stand 21. Juli 2026; verbindlich bleiben die Merkblätter von KfW und BAFA. Dies ist keine Steuer- oder Förderrechtsberatung.

Was hat sich am 21. Juli 2026 bei der KfW-Sanierungsförderung geändert?

Zum 21. Juli 2026 wurden die Zuschüsse in allen drei Sanierungs-Förderwegen gekürzt: Beim Effizienzhaus-Kredit (KfW 261) sinken die Tilgungszuschüsse um rund 10 Prozentpunkte, beim Heizungstausch fällt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent, und bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle greift der iSFP-Bonus nur noch eingeschränkt. Der KfW-Kredit soll im Gegenzug stärker verbilligt werden.

Hinter der Reform steht ein Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Logik: weniger verlorener Zuschuss aus Steuermitteln, dafür günstigere Kredite. Für Eigentümer, die ohnehin Fremdkapital aufnehmen, verschiebt sich der Vorteil damit vom sofortigen Zuschuss zur langfristigen Zinsersparnis. Wer dagegen aus Eigenmitteln saniert, spürt vor allem die gekürzten Zuschüsse. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Änderungen zusammen:

Förderbereich

Bis 20.07.2026

Ab 21.07.2026

Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261)

höhere Tilgungszuschüsse

Tilgungszuschüsse rund 10 Prozentpunkte niedriger; Kredit einheitlich bis 150.000 Euro je Wohneinheit

Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM, BAFA)

15 % + 5 % iSFP-Bonus auf das gesamte Volumen

Grundförderung 15 %; iSFP-Bonus nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro

Heizungstausch (KfW 458)

Klimabonus 20 %, Effizienzbonus 5 %, Emissionszuschlag 2.500 Euro

Klimabonus 16 % (sinkt ab 2027 weiter); Effizienzbonus und Emissionszuschlag entfallen

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit 261 jetzt?

Der KfW-Kredit 261 finanziert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und der Klasse ab: mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) gibt es bei EH 40 zehn und bei EH 55 fünf Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH/QNG) fünfzehn beziehungsweise zehn Prozent. Stand 21. Juli 2026.

Wichtig ist die Rolle der Klasse: Bei den Stufen EH 70 und EH 85 gibt es überhaupt nur dann noch einen Tilgungszuschuss (5 Prozent), wenn die Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird. Diese setzt ein QNG-Zertifikat voraus – die Nachhaltigkeit entscheidet also unmittelbar über bares Geld. Für die strukturierte Vorbereitung eines QNG-Nachweises setzt khb ingenieure die Software QNG Manager ein.

Die folgende Tabelle zeigt die Tilgungszuschüsse je Stufe und Klasse. Kleinere Prozentwerte bedeuten weniger Zuschuss:

Effizienzhaus-Stufe

mit EE-Klasse

mit NH-Klasse (QNG)

max. Zuschuss je WE

EH 40

10 %

15 %

bis 22.500 Euro

EH 55

5 %

10 %

bis 15.000 Euro

EH 70

kein Zuschuss

5 %

bis 7.500 Euro

EH 85

kein Zuschuss

5 %

bis 7.500 Euro

Zusätzlich gibt es zwei Boni: der Bonus für ein Worst Performing Building (die energetisch schlechtesten Gebäude) bringt +10 Prozentpunkte, die serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen +15 Prozentpunkte. In der Spitze – EH 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und beiden Boni – sind so bis zu 35 Prozent Tilgungszuschuss, also 52.500 Euro je Wohneinheit, möglich. Einen festen Zinssatz nennt die KfW nicht; er ist marktabhängig und liegt in der Regel spürbar unter dem freien Bankkredit. Ein Energie-Effizienz-Experte ist für den Antrag Pflicht, gestellt wird über die Hausbank.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Ein Zweifamilienhaus wird auf EH 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse saniert. Der Tilgungszuschuss beträgt dann 10 Prozent, gedeckelt auf 15.000 Euro je Wohneinheit. Bei angenommenen 130.000 Euro Kredit je Einheit ergibt das rund 13.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, für beide Einheiten also etwa 26.000 Euro – zusätzlich zum verbilligten Zins. Ohne Nachhaltigkeits-Klasse (nur EE-Klasse) halbiert sich der Prozentsatz auf 5 Prozent. Genau diese Differenz zeigt, warum sich die Frage nach dem QNG-Nachweis rechnet. Die Zahlen sind illustrativ; maßgeblich ist die Berechnung für das konkrete Gebäude.

Was bekomme ich für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Wand, Dach und Keller oder neue Fenster – zahlt das BAFA im Rahmen der BEG eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte dazu. Seit 21. Juli 2026 gilt dieser iSFP-Bonus jedoch nur noch für den Anteil der Kosten, der 30.000 Euro übersteigt.

Das ist die eigentliche Kürzung: Früher galten 15 plus 5 Prozent auf das gesamte förderfähige Volumen. Jetzt wirkt der Bonus nur oberhalb von 30.000 Euro. Die förderfähigen Höchstkosten liegen beim Einfamilienhaus bei 30.000 Euro pro Jahr, mit iSFP bei 60.000 Euro. Beim Mehrfamilienhaus sind sie gestaffelt:

  • erste Wohneinheit: bis 30.000 Euro förderfähige Kosten,

  • zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro,

  • ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 Euro.

Praktisch heißt das: Wer nur ein kleineres Maßnahmenpaket unter 30.000 Euro umsetzt, hat vom iSFP-Bonus nichts mehr – der lohnt sich fördertechnisch erst bei größeren Sanierungen. Für Anträge nach den neuen Konditionen sind außerdem neue vorhabenbezogene Bestätigungen (TPB-IDs) nötig; alte Bestätigungen aus der Zeit davor passen nicht mehr auf die neuen Sätze.

Wie viel Förderung gibt es noch für den Heizungstausch?

Der Austausch einer alten Heizung gegen eine förderfähige Anlage – etwa eine Wärmepumpe – wird über die KfW (Zuschuss 458) gefördert. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten für alle. Der maximale Fördersatz liegt bei 70 Prozent, für einkommensschwache Haushalte seit 21. Juli 2026 bei bis zu 80 Prozent.

Geändert hat sich der Bonus-Teil: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Tausch funktionstüchtiger alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen (sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen) ist von 20 auf 16 Prozent gesunken und sinkt ab 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasse sind komplett entfallen. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 30.000 Euro gedeckelt – bei 70 Prozent sind das maximal 21.000 Euro Zuschuss.

Wichtig für die Planung: Heizungsförderung (KfW 458) und Gebäudehüllen-Förderung (BAFA) sind getrennte Programme mit eigenen Anträgen. Sie lassen sich kombinieren, müssen aber jeweils vor Auftragsvergabe beantragt werden.

Was bedeuten die neuen Konditionen für Ihre Sanierung im Rhein-Main-Gebiet?

Kurz gefasst: Der schnelle, hohe Zuschuss wird seltener, die Planung wichtiger. Drei Konsequenzen zeichnen sich aus khb-Sicht ab. Erstens rückt die Nachhaltigkeits-Klasse (QNG) in den Vordergrund, weil sie bei EH 70/85 über das Ob und bei EH 40/55 über die Höhe des Zuschusses entscheidet. Zweitens lohnt der individuelle Sanierungsfahrplan fördertechnisch vor allem bei größeren Paketen über 30.000 Euro – bei kleinen Maßnahmen bringt er keinen Bonus mehr. Drittens gewinnt beim Heizungstausch das Timing an Bedeutung, weil der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 halbjährlich weiter sinkt.

Für Eigentümer im dicht bebauten Frankfurter Bestand – Altbau-Etagenheizungen, ungedämmte Fassaden, Mehrfamilienhäuser mit vielen Einheiten – heißt das vor allem: die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Maßnahmen entscheiden über die tatsächliche Förderhöhe. Eine saubere Vorabrechnung, welche Stufe und welche Klasse sich für das konkrete Gebäude rechnet, ist heute mehr wert als früher.

Häufige Fragen

Gelten die neuen Konditionen auch für laufende Anträge?

Für bereits bewilligte Anträge gelten in der Regel die Konditionen zum Zeitpunkt der Zusage. Neue Anträge ab 21. Juli 2026 fallen unter die neuen Sätze; bei den Einzelmaßnahmen sind dafür neue Vorhabenbestätigungen (TPB-IDs) nötig. Verbindlich ist immer der Stand im jeweiligen KfW- beziehungsweise BAFA-Merkblatt.

Kann ich KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht doppelt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus läuft über den KfW-Kredit 261, einzelne Hüllenmaßnahmen über den BAFA-Zuschuss, der Heizungstausch über KfW 458. Wer das Effizienzhaus anstrebt, bündelt in der Regel alles im KfW-261-Weg.

Lohnt sich die Sanierung trotz gekürzter Zuschüsse noch?

In den meisten Fällen ja, weil neben der Förderung die dauerhaft niedrigeren Energiekosten und der Werterhalt zählen. Durch den stärker verbilligten KfW-Kredit verschiebt sich der Vorteil bei kreditfinanzierten Vorhaben nur vom Sofort-Zuschuss zur langfristigen Zinsersparnis. Die konkrete Rechnung hängt vom Gebäude ab.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Ja. Für die KfW-Effizienzhaus-Förderung und für die BAFA-Einzelmaßnahmen ist ein eingetragener Energie-Effizienz-Experte Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung und die Bestätigungen, ohne die kein Antrag durchgeht.

Fazit

Die Reform vom 21. Juli 2026 senkt die Zuschüsse und verlagert den Vorteil zum günstigeren KfW-Kredit. Für die Praxis heißt das: Die Nachhaltigkeits-Klasse (QNG) wird beim Effizienzhaus zum entscheidenden Hebel, der individuelle Sanierungsfahrplan lohnt vor allem bei größeren Paketen, und beim Heizungstausch zählt zunehmend der Zeitpunkt. Wer vor Sanierungsbeginn die passende Stufe, Klasse und Reihenfolge durchrechnet, holt aus den neuen Konditionen weiterhin das Maximum heraus.

khb ingenieure aus Frankfurt am Main begleitet die energetische Sanierung von Wohngebäuden als Energie-Effizienz-Experte: Effizienzhaus-Nachweis, QNG/Nachhaltigkeits-Klasse und Förderantrag aus einer Hand. khb prüft kostenlos und meist in 1–2 Werktagen, welche Effizienzhaus-Stufe und welcher Förderweg sich für Ihr Gebäude rechnen – die vollständige Nachweisführung und Antragsbegleitung ist anschließend kostenpflichtig.

 
 
 

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